Mietbedingungen
Flug und Mietwagen:
Die Flüge nach Florida sind ebenso wie ein Mietwagen nicht Gegenstand des Mietvertrages und müssen vom Gast selbst gebucht werden.
Buchung:
Mit Zustellung der Buchungsbestätigung beim Mieter ist binnen 14 Tagen die Anzahlung als Mietsicherheit zu leisten. Mit Eingang der Anzahlung als Mietsicherheit kommt der Mietvertrag zustande.
Bezahlung:
Ca. 4-6 Wochen vor Anreise erhält der Mieter die Endrechnung. Die Anzahlung als Mietsicherheit wird darin berücksichtigt. Nach Eingang des Endrechnungsbetrages erhält der Gast ca. 1 Woche vor Reiseantritt die Anfahrtsbeschreibung zum Mietobjekt, den Hausschlüssel, sowie Adresse und Telefonnummer unter der er im gemieteten Ferienhaus telefonisch zu erreichen ist. Darüber hinaus erhält der Mieter die Telefonnummer der Hausverwaltung welche für die Betreuung vor Ort zuständig ist. (siehe Endreinigung und Betreuung)
Stornierung:
Die Stornierung eines gebuchten und bestätigten Aufenthaltes ist nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich, die wie folgt gestaffelt ist. Der Zeitraum bezieht sich auf den Zeitraum vor Anreise: bis 120 Tage = 20%, bis 60 Tage = 50%, bis 30 Tage = 80%, bis Anreise = 90% (jeweils gerechnet vom Gesamtmietpreis). Der Abschluss einer Reisekosten-rücktrittsversicherung wird empfohlen. Findet der Vermieter oder der stornierende Mieter einen neuen, vollzahlenden Mieter für den gleichen Zeitraum, verringert sich die Stornogebühr auf 20%.
Sollte der Vermieter aus übergeordneten Gründen gezwungen sein vom Mietvertrag zurück zu treten, begründet dies keinen Regressanspruch.
Endreinigung und Betreuung:
Unmittelbar nach Beendigung des Aufenthaltes erfolgt eine Endreinigung des Objektes. Küchenutensilien, Geschirr, Bestecke, Gläser etc, sowie ein evtl. vorhandener Gasgrill gehören nicht zum Umfang der Endreinigung. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung der Küche bzw. des Grills durch den Mieter wird diese gegen separate Berechnung durchgeführt (mindestens 50 US $, je nach Zeitaufwand). Der Mieter zahlt bei seiner Anreise einen Anteil der Kosten für die Endreinigung direkt vor Ort an die Betreuer des Anwesens. (Je nach Hausgröße zwischen 100 US $ und 120 US $). Gleichzeitig erfolgt zu Beginn des Aufenthaltes eine Einweisung in die Haustechnik.
Mietgegenstand:
Ist eine Villa einschließlich Pool in einer für Ferienhäuser üblichen Ausstattung. Die umfangreichen Sonderausstattungen stehen dem Mieter zusätzlich und kostenlos zur Verfügung. Das Nichtvorhandensein der eine Funktionsstörung der Sonderausstattung stellt keine Beeinträchtigung des Mietvertrages dar. Beanstandungen müssen unverzüglich dem Betreuer vor Ort gemeldet werden. Später gemeldete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Die Einrichtung und Ausstattung der Villa ist individuell und entspricht dem Geschmack des Eigentümers. Die Villa liegt in einem Wohngebiet. Es kann daher zu zeitweiligen Beeinträchtigungen durch Bautätigkeiten in der Nachbarschaft kommen.
Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt, Naturgewalten, Krieg, innere Unruhe, Versorgungsengpässe oder andere, nicht vom Vermieter persönlich zu vertretende Umstände. Der Vermieter haftet beschränkt bis zur Höhe des dreifachen des Mietpreises dafür, dass sich die Villa in einem bewohnbaren Zustand befindet. Die Haftung des Vermieters ist in jedem Falle auf die Höhe des Dreifachen der gezahlten Mieten beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Unfälle irgendwelcher Art beziehungsweise daraus resultierende Körperschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters passieren. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Das Reiserecht findet daher keine Anwendung.
Haftung des Mieters:
Die Nutzung des Grundstücks und des Pools, der Villa und aller Ihrer Ausstattungen erfolgt ausdrücklich auf die Gefahr des Mieters. Sind minderjährige Kinder Teil der Bewohner des Ferienhauses, so hat der Mieter in jedem Fall und in vollem Umfang für die Erfüllung seiner Aufsichtspflicht zu sorgen. Der Mieter und alle Personen seiner Reisebegleitung haften im Sinne des Mietvertrages gesamtschuldnerisch. Für Schäden und Verschmutzungen, die durch den Mieter oder seine/r Begleitperson/en, die er während seines Aufenthaltes empfängt, verursacht werden, steht dem Vermieter eine angemessene Entschädigung zu. Reicht die Kaution zur Deckung nicht aus, werden weitergehende Ansprüche an den Mieter gestellt. Die Benutzer haben das Haus und seine Einrichtung pfleglich zu behandeln. Die Reinigung während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter. Mit dem Zustandekommen des Mietvertrages erkennt der Mieter dies Mietbedingungen ausdrücklich an.
Gerichtsstand und geltendes Recht:
Für Vollkaufleute gilt Rosenheim in Oberbayern als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht. |